Gewährleistungsbedingungen bei ChronomarketBei gebrauchten Waren, die Sie bei Chronomarket erwerben, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
Für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung
ein Jahr ab Übergabe der Ware an den Kunden. Diese verkürzte Frist gilt jedoch nicht in den folgenden Fällen:
- Wenn die Ware entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk genutzt wurde und deren Mangelhaftigkeit verursacht hat.
- Für Schäden, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen basieren.
- Für sonstige Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen entstanden sind.
- Wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
TransportschädenWir bitten unsere Kunden, angelieferte Waren bei offensichtlichen Transportschäden sofort beim Zusteller zu reklamieren und uns darüber in Kenntnis zu setzen. Die Unterlassung dieser Meldung hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche.
Chronomarket – Qualität und Vertrauen im UhrenhandelWir stehen für Transparenz, faire Bedingungen und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, um Ihnen ein sicheres Einkaufserlebnis zu bieten.